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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen mit Schiffen der

"Stiftung Hamburg Maritim" (SHM)
(Stand 2.3.2010)

(1) Reiseveranstalter ist die "Stiftung Hamburg Maritim" (SHM), Australiastraße, Schuppen 51 a, 20457 Hamburg, Tel. 040-780 817 05. Dies gilt auch soweit über die Schiffsreise hinaus Reisebestandteile bei SHM gebucht werden.

(2) Alle Angebote von Reisen können vor Abschluss des Reisevertrages einseitig geändert oder auch abgesagt werden, ebenso nach Vertragsschluss, wenn eine im Fahrplan angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Benachrichtigung der Reisenden - soweit sie namentlich und mit Anschrift bekannt sind - ist spätestens am dritten Tage vor dem vorgesehenen Abfahrttermin zur Post zu geben. In den genannten Fällen werden gezahlte Fahrgelder den Reisenden erstattet. Unwesentliche Änderungen haben die Reisenden hinzunehmen. Insbesondere kann sich die Reisedauer aufgrund äußerer Umstände verändern.

(3) Der Vertrag über eine Reise gilt als geschlossen, wenn der Reiseteilnehmer den vollständigen Reisepreis überwiesen hat und ihm die Reiseunterlagen übersandt worden sind. Sollten die Reiseunterlagen regelmäßig nicht spätestens drei Tage vor Reiseantritt vorliegen, wird der Reiseteilnehmer den Veranstalter davon unterrichten.

(4) Der Konsum von Spirituosen an Bord ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

(5) Gegenstand des Vertrages über Reisen auf Schiffen der Stiftung Hamburg Maritim ist die Mitfahrt an Deck und im Rahmen verfügbarer Plätze in den Salons. Die Reisenden haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Nach Möglichkeit wird Gelegenheit zur Besichtigung der Betriebsräume (z.B. Maschinen- und Kesselraum) geboten. Eine Haftung für Schäden, die Reisende in Betriebsräumen erleiden könnten, wird nicht übernommen, es sei denn die Schäden wurden vom Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

(6) Von der Beförderung kann der Veranstalter Personen ersatzlos ausschließen, die

  • Schuhe tragen, die eine Beschädigung der Holzdecks befürchten lassen, zum Beispiel Schuhe mit kleinflächigen Absätzen - insbesondere sog. Pfennigabsätzen - oder Spikes;
  • sich wie Personen verhalten, die Alkohol oder Rauschmittel genossen haben, und dadurch nach Einschätzung des Kapitäns sich oder andere gefährden könnten.

(7) Die Reisenden sind gehalten, etwaige Mängel der Reise unverzüglich anzuzeigen:

  • an Bord der Schiffe dem Zahlmeister,
  • ansonsten der Reiseleitung oder
  • dem Charterbüro des Veranstalters unter Tel. 040-780 817 05

(8) Beabsichtigt der Reisende, den Reisevertrag wegen eines Mangels der Reise zu kündigen, so hat er zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe offensichtlich unmöglich ist oder von einer nach Absatz 7 zuständigen Person verweigert wird. In keinem Fall verpflichtet eine Vertragskündigung ein Schiff oder sonstige Verkehrsmittel zu einer Abweichung von der Reiseroute oder zu außerplanmäßigen Halten.

(9) Ansprüche auf Kündigung, Minderung oder Schadensersatz hat der Reisende spätestens binnen eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen bei der Geschäftsstelle der SHM, Hollandweg 54, 25421 Pinneberg. Die Ansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Zugang einer schriftlichen Ablehnung der Ansprüche seitens SHM beim Reisenden.

(10) Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter behält dann 30 Prozent des Reisepreises zur Abdeckung seines Verwaltungsaufwandes ein. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor dem vorgesehenen Antritt der Reise und kann der Veranstalter den nicht benutzten Platz nicht anderweitig besetzen, so behält der Veranstalter weitere 40 Prozent des Reisepreises ein. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, solche Plätze vorrangig zu besetzen. Reisende können sich bei der Reise ohne vorherige Anzeige vertreten lassen.

(11) Der Veranstalter oder der Reisende können vor und nach Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag hiernach gekündigt, so kann der Veranstalter nur für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise erforderliche Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen, ansonsten ist der Reisepreis unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurück zu gewähren. Als Fälle höherer Gewalt in diesem Sinne gelten insbesondere technische Defekte, die mit der üblichen Sorgfalt nicht vor Beginn der Reise zu erkennen oder die aus tatsächlichen Gründen oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu beheben waren. Als Maßstab gilt der Umstand, dass die Schiffe von ehrenamtlichen Besatzungen gewartet und gefahren werden und als Oldtimer generell ein erhöhtes Ausfallrisiko haben. Gleiches gilt, wenn die ehrenamtliche Besatzung überraschend nicht oder nicht in ausreichender Anzahl oder Qualifikation zur Verfügung stehen sollte.

(13) Der Veranstalter beschränkt seine Haftung für Schäden des Reisenden, die keine Körperschäden sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist auf das Dreifache des Reisepreises, es sei denn der Schaden wäre grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Die Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist. Besteht die Reise ausschließlich aus einer Fahrt auf einem Schiff von SHM, so beschränkt der Veranstalter seine Haftung für Schäden des Reisenden, die keine Körperschäden sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist auf den Reisepreis.

(14) Die Schiffe sind bauartbedingt für Körperbehinderte leider nicht immer geeignet.

(15) Tiere werden nicht mitgenommen.